AGB
# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
**adimpact**
**AI Development & Automation Agency**
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## § 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
### 1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen adimpact (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „adimpact") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich AI Development, Automation, Web- und App-Development sowie verwandter Services.
### 1.2 Unternehmergeschäft
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.
### 1.3 Ausschließlichkeit
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, adimpact hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
### 1.4 Änderungen der AGB
adimpact behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, sofern dieser nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. adimpact wird in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
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## § 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
### 2.1 Leistungsspektrum
adimpact erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
**BUILD – Web- & App-Development**
- Entwicklung hochperformanter Webseiten und Applikationen
- Custom Code Development mit modernen Technologie-Stacks
- Frontend- und Backend-Entwicklung
- Responsive Design und Cross-Platform-Entwicklung
- Performance-Optimierung und Skalierbarkeit
**THINK – Custom AI & Data Intelligence**
- Entwicklung und Fine-Tuning von Large Language Models (LLMs)
- Implementierung von Retrieval-Augmented Generation (RAG) Systemen
- Custom AI-Modelle für Text-, Bild- und Video-Verarbeitung
- Predictive Analytics und Business Intelligence
- Data Pipeline Engineering
**AUTOMATE – Agentic AI & Automation**
- Entwicklung autonomer AI-Agenten
- Prozessautomatisierung im Front- und Backend
- Workflow-Automatisierung und Integration
- Conversational AI und Voice Interfaces
- Multi-Channel Automation
**INFRASTRUCTURE & INTEGRATION**
- Server-Einrichtung und Cloud-Infrastruktur
- Integration von Drittanbieter-APIs
- Datenbank-Design und -Verwaltung
- CI/CD Pipeline Setup
- Monitoring und Wartung
### 2.2 Leistungsbeschreibung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
1. dem individuellen Angebot von adimpact
2. der Auftragsbestätigung
3. etwaigen Leistungsbeschreibungen und Spezifikationen
4. diesen AGB
### 2.3 Kein Erfolgsversprechen
adimpact schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis oder der Erfolg der entwickelten Lösungen wird nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
### 2.4 Änderungen und Erweiterungen
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Projektlaufzeit führen.
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## § 3 Vertragsschluss und Kundendashboard
### 3.1 Angebot und Auftragsbestätigung
1. Angebote von adimpact sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von adimpact oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde Zugang zum personalisierten Kundendashboard.
### 3.2 Kundendashboard
1. adimpact stellt dem Kunden nach Auftragsbestätigung Zugang zu einem webbasierten Kundendashboard zur Verfügung.
2. Über das Kundendashboard kann der Kunde:
- Den Projektfortschritt in Echtzeit verfolgen
- Meilensteine und Deliverables einsehen
- Dokumente und Spezifikationen abrufen
- Direkt mit dem Projektteam kommunizieren
- Feedback und Freigaben erteilen
- Rechnungen und Zahlungsstatus einsehen
3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
### 3.3 Projektphasen und Meilensteine
Die Projektdurchführung erfolgt in definierten Phasen mit klar festgelegten Meilensteinen, die im Kundendashboard transparent dargestellt werden.
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## § 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
### 4.1 Preise und Vergütung
1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung in Euro (€).
### 4.2 Zahlungsmodalitäten
**Für Projekte ab €10.000:**
1. **Anzahlung bei Auftragsbestätigung:** 50% der Gesamtvergütung
2. **Zwischenzahlung bei Meilenstein:** 25% bei Erreichen des vereinbarten Hauptmeilensteins
3. **Schlusszahlung bei Abnahme:** 25% nach erfolgreicher Projektabnahme
**Für Projekte unter €10.000:**
1. **Anzahlung bei Auftragsbestätigung:** 50% der Gesamtvergütung
2. **Schlusszahlung bei Abnahme:** 50% nach erfolgreicher Projektabnahme
### 4.3 Fälligkeit und Zahlungsziel
1. Die Anzahlung ist innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung fällig.
2. **Arbeitsbeginn erfolgt erst nach Zahlungseingang der Anzahlung.**
3. Zwischenzahlungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung fällig.
4. Die Schlusszahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
### 4.4 Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug ist adimpact berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
2. Bei Zahlungsverzug ist adimpact berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen.
3. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
### 4.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
### 4.6 Zusatzleistungen
Leistungen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, werden nach Aufwand abgerechnet. Der aktuelle Stundensatz wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.
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## § 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
### 5.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten
Der Kunde verpflichtet sich:
1. Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen
2. Ansprechpartner mit ausreichender Entscheidungskompetenz zu benennen
3. Erforderliche Freigaben und Entscheidungen zeitnah zu erteilen
4. Feedback und Änderungswünsche präzise und nachvollziehbar zu kommunizieren
5. Das Kundendashboard regelmäßig zu prüfen und auf Anfragen zeitnah zu reagieren
### 5.2 Bereitstellung von Systemen und Zugängen
1. Der Kunde stellt erforderliche Testsysteme, Entwicklungsumgebungen und Zugänge bereit
2. Bei Cloud- oder Server-Projekten stellt der Kunde notwendige Zugangsdaten und Berechtigungen zur Verfügung
3. Der Kunde gewährleistet die Verfügbarkeit seiner Systeme während der Entwicklungsphase
### 5.3 Datenschutz und Compliance
1. Der Kunde stellt sicher, dass alle bereitgestellten Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen
2. Der Kunde informiert adimpact über besondere Compliance-Anforderungen
3. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen
### 5.4 Folgen unterlassener Mitwirkung
1. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von adimpact
2. Mehraufwand durch verzögerte oder fehlerhafte Mitwirkung kann gesondert berechnet werden
3. Projektfristen verlängern sich entsprechend der Verzögerung
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## § 6 Projektdurchführung und Abnahme
### 6.1 Projektmanagement
1. adimpact führt das Projekt nach agilen oder klassischen Projektmanagement-Methoden durch
2. Der Projektfortschritt wird kontinuierlich im Kundendashboard dokumentiert
3. Regelmäßige Status-Updates erfolgen gemäß vereinbartem Kommunikationsplan
### 6.2 Meilensteine
1. Wesentliche Projektphasen werden durch Meilensteine markiert
2. Bei Erreichen eines Meilensteins informiert adimpact den Kunden über das Dashboard
3. Der Kunde prüft die Meilenstein-Ergebnisse innerhalb von 5 Werktagen
### 6.3 Abnahme
1. Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen fordert adimpact den Kunden zur Abnahme auf
2. Die Abnahme erfolgt schriftlich oder über das Kundendashboard
3. Der Kunde hat 10 Werktage Zeit, die Leistung zu prüfen und Mängel zu rügen
4. Bei Nichtäußerung innerhalb der Frist gilt die Leistung als abgenommen
5. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme
### 6.4 Nachbesserung
Bei berechtigten Mängelrügen wird adimpact die Mängel innerhalb angemessener Frist nachbessern.
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## § 7 Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzungsrechte
### 7.1 Urheberrecht
1. Alle im Rahmen des Projekts erstellten Werke (Code, Designs, Konzepte, Dokumentationen) unterliegen dem Urheberrecht
2. adimpact behält alle Urheber- und Nutzungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung
### 7.2 Nutzungsrechte
1. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte
2. Sofern nicht anders vereinbart, werden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte eingeräumt
3. Die Nutzungsrechte umfassen das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung für eigene Geschäftszwecke
### 7.3 Ausschlüsse
1. Die Weitergabe, Vermietung oder Lizenzierung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von adimpact
2. Der Quellcode bleibt Eigentum von adimpact, sofern keine ausdrückliche Übertragung vereinbart wurde
3. Framework-Komponenten, Bibliotheken und wiederverwendbare Module bleiben im Eigentum von adimpact
### 7.4 Open Source und Drittanbieter-Software
1. Bei Verwendung von Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen
2. adimpact informiert den Kunden über verwendete Open-Source-Komponenten und deren Lizenzen
3. Drittanbieter-APIs und -Services unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Anbieter
### 7.5 Werkzeuge und Frameworks
Eigenentwickelte Tools, Frameworks und wiederverwendbare Code-Komponenten von adimpact bleiben vollständiges Eigentum von adimpact und dürfen nur im Rahmen des konkreten Projekts genutzt werden.
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## § 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
### 8.1 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln
2. Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Konzepte, Strategien, Kundendaten
3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort
### 8.2 Datenschutz und DSGVO-Konformität
1. adimpact verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften
2. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen (siehe Anlage)
3. adimpact implementiert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz personenbezogener Daten
### 8.3 Data Sovereignty
1. Der Kunde behält jederzeit die volle Kontrolle und Hoheit über seine Daten
2. Daten werden ausschließlich auf Servern in der EU/Deutschland verarbeitet, sofern nicht anders vereinbart
3. Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe oder Löschung seiner Daten verlangen
### 8.4 Sicherheitsmaßnahmen
adimpact implementiert state-of-the-art Sicherheitsmaßnahmen:
- Verschlüsselte Datenübertragung (TLS/SSL)
- Zugriffskontrolle und Authentifizierung
- Regelmäßige Sicherheits-Updates
- Backup- und Disaster-Recovery-Konzepte
- Monitoring und Logging
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## § 9 Gewährleistung und Mängelhaftung
### 9.1 Gewährleistung
1. adimpact gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme
3. Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen
### 9.2 Mängelbeseitigung
1. Bei berechtigten Mängelrügen hat adimpact das Recht zur Nacherfüllung
2. adimpact wählt die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung)
3. Der Kunde gewährt adimpact eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nacherfüllung
### 9.3 Ausschluss der Gewährleistung
Die Gewährleistung entfällt bei:
- Eigenmächtigen Änderungen des Kunden am Code oder System
- Unsachgemäßer Nutzung oder Betrieb
- Verwendung in nicht vereinbarter Umgebung
- Mängeln durch Drittanbieter-Software oder -APIs
- Normaler Abnutzung oder höherer Gewalt
### 9.4 Weitergehende Ansprüche
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, richten sich nach § 10 dieser AGB.
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## § 10 Haftung
### 10.1 Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
adimpact haftet unbeschränkt:
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Nach dem Produkthaftungsgesetz
- Bei Übernahme einer Garantie
### 10.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet adimpact nur:
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
- Die Haftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
- Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Auftragssumme, maximal jedoch €50.000 pro Schadensfall
### 10.3 Haftungsausschluss
Eine Haftung von adimpact ist ausgeschlossen für:
- Mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn
- Datenverlust, soweit dieser durch ordnungsgemäße Datensicherung vermeidbar gewesen wäre
- Schäden durch Drittanbieter-Software, -APIs oder -Services
- Schäden durch höhere Gewalt
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder fehlende Mitwirkung des Kunden
### 10.4 Haftung für Dritte
adimpact haftet nicht für Leistungen, die von Subunternehmern oder Drittanbietern erbracht werden, soweit adimpact diese sorgfältig ausgewählt hat.
### 10.5 Verjährung
Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch 3 Jahre nach Abnahme.
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## § 11 Laufzeit und Kündigung
### 11.1 Projektlaufzeit
Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.
### 11.2 Ordentliche Kündigung
1. Bei Projekten mit Laufzeit über 6 Monate kann jede Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen
2. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten
3. Nutzungsrechte werden nur für bezahlte Leistungen eingeräumt
### 11.3 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
- Wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten
- Insolvenz der Gegenseite
- Unmöglichkeit der Leistungserbringung
### 11.4 Folgen der Kündigung
1. Bei Kündigung durch den Kunden sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten
2. Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet
3. Nutzungsrechte erlöschen bei Nichtzahlung
4. Zugang zum Kundendashboard wird deaktiviert
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## § 12 Wartung und Support
### 12.1 Gewährleistungssupport
Während der Gewährleistungsfrist erfolgt die Behebung von Mängeln kostenfrei gemäß § 9.
### 12.2 Wartungsverträge
1. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können separate Wartungsverträge abgeschlossen werden
2. Wartungsleistungen umfassen: Updates, Sicherheits-Patches, technischer Support
3. Die Konditionen werden separat vereinbart
### 12.3 Support-Level
Support erfolgt nach folgenden Prioritäten:
- **Kritisch:** Systemausfall – Reaktion innerhalb 4 Stunden
- **Hoch:** Wesentliche Funktionseinschränkung – Reaktion innerhalb 1 Werktag
- **Normal:** Sonstige Anfragen – Reaktion innerhalb 3 Werktagen
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## § 13 Compliance und rechtliche Anforderungen
### 13.1 AI Act und KI-Regulierung
1. adimpact entwickelt KI-Systeme unter Berücksichtigung der EU AI Act Vorgaben
2. Hochrisiko-KI-Systeme werden entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert
3. Der Kunde wird über regulatorische Anforderungen informiert
### 13.2 IT-Sicherheit
1. adimpact implementiert Sicherheitsmaßnahmen nach BSI-Grundschutz
2. Sicherheitslücken werden unverzüglich gemeldet und behoben
3. Regelmäßige Security-Audits werden empfohlen
### 13.3 Barrierefreiheit
Auf Wunsch entwickelt adimpact Lösungen nach WCAG 2.1 Standards (Web Content Accessibility Guidelines).
### 13.4 Export-Kontrolle
Der Kunde versichert, entwickelte KI-Systeme nicht in Länder zu exportieren, die Exportbeschränkungen unterliegen.
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## § 14 Referenzen und Marketing
### 14.1 Referenznennung
1. adimpact ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen (Firmenname und Projektbeschreibung)
2. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit widersprechen
3. Detaillierte Projektinformationen werden nur mit Zustimmung des Kunden veröffentlicht
### 14.2 Portfolio und Case Studies
Mit Zustimmung des Kunden kann adimpact das Projekt in anonymisierter oder offener Form als Case Study präsentieren.
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## § 15 Schlussbestimmungen
### 15.1 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. E-Mail genügt der Schriftform.
### 15.2 Abtretung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von adimpact abtreten.
### 15.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
### 15.4 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
### 15.5 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von adimpact, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
### 15.6 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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**Stand:** Januar 2026

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